TRENDSTORE

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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Verkaufs-Bedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde. Unsere Verkaufs-Bedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen, auch dann, wenn der Käufer unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat. Diese allgemeinen Verkaufs-Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Vertragsabschlüsse erhalten erst Gültigkeit durch unsere Bestätigung. Mündliche Zusagen und Garantien von Vertretern und Angestellten sind nur dann für Trendstore rechtlich bindend, wenn sie von Trendstore eine schriftliche Bestätigung erfolgt. Ein Vertrag kommt nur und erst zustande, wenn Trendstore den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

§ 3 Angaben in Prospekten, Muster

Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung, auch inklusive Umweltpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Im Falle, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Firma Trendstore - ohne Verzicht auf sonstige Rechte und Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Werden Trendstore Tatsachen bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, so ist die Firma Trendstore berechtigt, alle offen stehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Käufers von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wenn der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, kann die Firma Trendstore nach ihrer Wahl Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine angemessene Frist in diesem Sinne liegt auf jeden Fall bei einer Frist von 14 Werktagen vor.

§ 5 Lieferungen und Lieferverzug

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandt bereit gemeldet ist.

Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit können mündlich und schriftlich erfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Bescheinigungen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Trendstore steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Trendstore durch Zulieferanten und Hersteller. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, gilt im Einzelnen: Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen der Firma Trendstore in Verzug ist. Umstände, die von der Firma Trendstore nicht zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, berechtigen diese, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer steht es frei, die Erklärung anzufordern, ob die Firma Trendstore zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Antwortet die Firma Trendstore nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Frist kann der Käufer zurücktreten.

Sämtliche genannte Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Schadenersatzansprüche wegen Verzug stehen dem Käufer nur zu, wenn unsere Haftung nicht nach Nr. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist.

§ 6 Versand und Beschädigung

Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht auf den Käufer über mit der Übergabe der Ware an DHL oder einen Spediteur.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Firma Trendstore nicht verpflichtet, etwaiges Gut über einen Wert von 500,00€ versichern. Sofern der Käufer es schriftlich beantragt, wird die Firma Trendstore auf Kosten des Käufers die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bleibt die Ware im Eigentum der Firma Trendstore. Der Käufer ist aus diesem Grunde verpflichtet, die uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) getrennt zu lagern und entsprechend zu kennzeichnen. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen, der Firma Trendstore nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.

Sämtliche dem Käufer hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt dieser hiermit im Voraus in voller Höhe an die Firma Trendstore ab; im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Die Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. Die Firma Trendstore nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. Daneben ist die Firma Trendstore berechtigt, die Verarbeitung und jede Veränderung der gelieferten Vorbehaltsware ausdrücklich zu untersagen und die Einzugsermächtigungen zu widerrufen, und die Untersagung sowie den Widerruf dritten Unternehmen mitzuteilen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage erheben kann. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.

§ 8 Mängelrüge und Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware und die Verpackung unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Insbesondere hat der Käufer einzelne Warenproben zu öffnen und zu überprüfen. Der Käufer hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, dass heißt nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir für ein Jahr ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers für die Vornahme von Deckungskäufen bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Die vorstehenden Absätze finden keine Anwendung, soweit wir nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften.

§ 9 Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Firma Trendstore nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Firma Trendstore oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die vorhersehbar und aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Schriftform, Teilunwirksamkeit

Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen durch Mail erfüllen das Schriftformerfordernis. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen der Vertragspartner, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind, insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen oder einseitige Aufhebungserklärungen. Durch mündliche Vereinbarung kann das Schriftformerfordernis nicht aufgehoben werden.

Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Käufers und für unsere Verpflichtungen ist Berlin Charlottenburg.

Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin Charlottenburg. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

  • Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Verkaufs-Bedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde. Unsere Verkaufs-Bedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen, auch dann, wenn der Käufer unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat. Diese allgemeinen Verkaufs-Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Vertragsabschlüsse erhalten erst Gültigkeit durch unsere Bestätigung. Mündliche Zusagen und Garantien von Vertretern und Angestellten sind nur dann für Trendstore rechtlich bindend, wenn sie von Trendstore eine schriftliche Bestätigung erfolgt. Ein Vertrag kommt nur und erst zustande, wenn Trendstore den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

§ 3 Angaben in Prospekten, Muster

Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung, auch inklusive Umweltpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Im Falle, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Firma Trendstore - ohne Verzicht auf sonstige Rechte und Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Werden Trendstore Tatsachen bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, so ist die Firma Trendstore berechtigt, alle offen stehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Käufers von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wenn der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, kann die Firma Trendstore nach ihrer Wahl Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine angemessene Frist in diesem Sinne liegt auf jeden Fall bei einer Frist von 14 Werktagen vor.

§ 5 Lieferungen und Lieferverzug

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandt bereit gemeldet ist.

Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit können mündlich und schriftlich erfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Bescheinigungen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Trendstore steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Trendstore durch Zulieferanten und Hersteller. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, gilt im Einzelnen: Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen der Firma Trendstore in Verzug ist. Umstände, die von der Firma Trendstore nicht zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, berechtigen diese, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer steht es frei, die Erklärung anzufordern, ob die Firma Trendstore zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Antwortet die Firma Trendstore nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Frist kann der Käufer zurücktreten.

Sämtliche genannte Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Schadenersatzansprüche wegen Verzug stehen dem Käufer nur zu, wenn unsere Haftung nicht nach Nr. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist.

§ 6 Versand und Beschädigung

Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht auf den Käufer über mit der Übergabe der Ware an DHL oder einen Spediteur.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Firma Trendstore nicht verpflichtet, etwaiges Gut über einen Wert von 500,00€ versichern. Sofern der Käufer es schriftlich beantragt, wird die Firma Trendstore auf Kosten des Käufers die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bleibt die Ware im Eigentum der Firma Trendstore. Der Käufer ist aus diesem Grunde verpflichtet, die uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) getrennt zu lagern und entsprechend zu kennzeichnen. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen, der Firma Trendstore nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.

Sämtliche dem Käufer hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt dieser hiermit im Voraus in voller Höhe an die Firma Trendstore ab; im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Die Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. Die Firma Trendstore nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. Daneben ist die Firma Trendstore berechtigt, die Verarbeitung und jede Veränderung der gelieferten Vorbehaltsware ausdrücklich zu untersagen und die Einzugsermächtigungen zu widerrufen, und die Untersagung sowie den Widerruf dritten Unternehmen mitzuteilen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage erheben kann. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.

§ 8 Mängelrüge und Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware und die Verpackung unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Insbesondere hat der Käufer einzelne Warenproben zu öffnen und zu überprüfen. Der Käufer hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, dass heißt nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir für ein Jahr ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers für die Vornahme von Deckungskäufen bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Die vorstehenden Absätze finden keine Anwendung, soweit wir nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften.

§ 9 Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Firma Trendstore nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Firma Trendstore oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die vorhersehbar und aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Schriftform, Teilunwirksamkeit

Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen durch Mail erfüllen das Schriftformerfordernis. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen der Vertragspartner, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind, insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen oder einseitige Aufhebungserklärungen. Durch mündliche Vereinbarung kann das Schriftformerfordernis nicht aufgehoben werden.

Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Käufers und für unsere Verpflichtungen ist Berlin Charlottenburg.

Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin Charlottenburg. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

  • Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

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